Zur besseren Koordinierung der Stunden kann eine Beteiligung der Umwelt- und Gewässerpflege nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen.
Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung (ca. 2 Wochen vorher).
An nachfolgenden Samstagen im Frühjahr kann Arbeitsdienst geleistet werden:
Samstag 15. März von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 22. März von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 29. März von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 05. April von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 12. April von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 28. Juni von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 20. Sept. von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag 27. Sept. von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Für alle Arbeitstage ist eine Anmeldung erforderlich. Anmeldungen werden im Vereinsheim (Geschäftszeiten) oder von den Gewässerwarten entgegengenommen.
Jochen Frings 0174/2086012 oder Tim Engelskirchen 0178/6926861
Hinweise:
Wir müssen darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, einen Arbeitseinsatz an den o. g. Tagen ab zu sagen, wenn dieses nach Auffassung des Gewässerwartes nicht verantwortet werden kann (z. B. aus witterungsbedingten Gründen oder zu geringer Teilnehmerzahl).
§ 10 Arbeitsdienst (Gewässerordnung): Das Angeln während des Arbeitsdienstes ist arbeitspflichtigen Mitgliedern, die ihre Arbeitsstunden noch nicht abgeleistet haben, untersagt.
§ 11 Richtlinie zur Gewässerordnung: Der Vorstand kann Richtlinien zu der Gewässerordnung erlassen, welche per Aushang bekannt gemacht werden. Dies entbindet das Mitglied nicht von seiner Pflicht als Mitglied sich entsprechend zu informieren und zwar vor der Fischereiausübung.
Ebenso wie in den Vorjahren wird Ende November 2025 der satzungsgemäße Betrag von 15,- Euro pro nicht geleisteter Arbeitsstunde fällig und abgebucht.